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24.12.2008
- → Antifaschismus
Prozeß gegen »Aktion 65plus«
VVN-BdA Dortmund, Konto 301013094, BLZ 44050199, Sparkasse Dortmund, Stichwort: Aktion 65plus
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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