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Aus: Ausgabe vom 25.10.2008, Seite 5 / Inland

Lehrer ließ Nazilied singen

Lüneburg. Ein Lehrer, der in einer Delmenhorster Schule ein Nazipropagandalied singen ließ, ist nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vorläufig aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden. Der Vorfall hatte sich bereits im Februar in einer 10. Klasse eines Gymnasiums ereignet. Der Lehrer hatte Noten und Text verteilt und die Schüler aufgefordert, das Lied im Stehen zu singen und dabei den rechten Arm zum Hitlergruß auszustrecken.
Nach einer daraufhin von der Landesschulbehörde veranlaßten amtsärztlichen Untersuchung wurde der Lehrer zum 30. Juni wegen »Dienstunfähigkeit« entlassen. Der von dem Lehrer beantragten Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz entsprach das Verwaltungsgericht Oldenburg und setzte den Vollzug der Entlassung aus. Dagegen legte die Landesschulbehörde Beschwerde ein, der das OVG jetzt stattgab. (ddp/jW)