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Aus: Ausgabe vom 11.06.2008, Seite 13 / Feuilleton

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht am Dienstag in Münster mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Münster statt. Ein ausgesprochenes Verbot durch die Stadt Rheine sei »voraussichtlich rechtswidrig«, denn das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei »kein verbotenes Glücksspiel«. Ein verbotenes Glücksspiel ist nach Angaben des OVG dadurch gekennzeichnet, »daß die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des einzelnen« erwachse. Die von dem Pokerveranstalter erhobene Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar.

(ddp/jW)

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