Leserbrief zum Artikel Kommentar: Bündnisfähig
vom 12.02.2020:
»Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (GG 20.2)
Bündnisfähigkeit bzw. Koalitionswilligkeit sind keineswegs gleichzusetzen mit Demokratietauglichkeit. Wenn die »bürgerlichen Parteien der Mitte« (d. h. des Mittelmaßes) nicht noch weiter absacken wollen, sollten sie ihre Energie nicht länger auf dem fruchtlosen Felde der Ab- und Ausgrenzung verschwenden, sondern sich nicht zuletzt im Interesse ihres eigenen Erhalts endlich mal verstärkt um die »abtrünnigen« Wähler sowie die immer größer werdende Schar der Wahlverweigerer kümmern. Nur so können sie auf die Dauer noch etwas ernten und sich selbst und damit die parlamentarische Demokratie vielleicht doch noch retten. Die Demokratie an sich bedarf nicht notwendigerweise der politischen Parteien. Das Grundgesetz (GG) eröffnet lediglich die Möglichkeit der Gründung von Parteien, erhebt sie aber keineswegs zur verfassungsrechtlichen Notwendigkeit. »Ihre Gründung ist frei.« (GG, Art. 21.1) Eine Demokratie kann somit (theoretisch) auch ohne Parteien existieren, nicht aber ohne die Mitwirkung der Bürger. Das erkannten bereits die Herrschenden (Aristokratie) der Römischen Republik, indem sie – obwohl in einer krassen und rechtsungleichen Klassengesellschaft lebend – regelmäßig die Nähe zum Plebs pflegten (Clientela) und dessen feste Einbindung in die Res publica intensiv förderten (Patronagesystem), wodurch diese sich als ausgesprochen beständig, ausdauernd und belastbar erwies, was man von unserem politischen System ja wohl eher so nicht behaupten kann.