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Leserbrief zum Artikel Die Krim und das Völkerrecht: In der Grauzone vom 16.03.2019:

Wo ist der Rechtsbruch?

Mit Verwunderung habe ich diesen Artikel von Reinhard Lauterbach, dessen Beiträge ich ansonsten sehr schätze, gelesen. Warum muss er trotz seiner im Schwerpunkt gut dargelegten Dokumentation die Floskel von der Völkerrechtswidrigkeit der Ereignisse um die Krim aufgreifen? Bisher konnte mir keiner sagen, welcher Paragraph, welche Festlegung des Völkerrechts hier verletzt wurde. Nach meinem Wissen hatte die Krim schon immer einen gewissen autonomen Status. Wenn man Demokratie ernst nimmt, sollte man schon akzeptieren, wenn sich 90 Prozent der Krim-Bewohner für einen Anschluss an Russland entschieden haben. Man kann Russland kaum zum Vorwurf machen, dass es diese Entwicklung aus eigenen Sicherheitsinteressen intensiv gefördert hat. Was den Kosovo betrifft, bemühte man sich nach der Herauslösung des Kosovo aus Serbien beim Internationalen Gerichtshof um eine Legitimierung. Der entschied 2010, dass es dem Völkerrecht nicht entgegensteht, wenn eine Volksgruppe mit großer Mehrheit ihre Eigenständigkeit erklärt und ein Staatswesen verlässt.
Horst Neumann
Veröffentlicht in der jungen Welt am 19.03.2019.
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