Leserbrief zum Artikel Die Krim und das Völkerrecht: In der Grauzone
vom 16.03.2019:
Nackte Gewalt
Der Unterschied zu einem Schwarzfahrer, der sich auf andere straflos Davongekommene zu berufen versucht, ist, dass darüber das allgemeine Recht steht (also: das Recht der Bestrafung der Erschleichung einer Dienstleistung ohne Zahlung des geförderten Preises). Beim Völkerrecht ist das anders: Da steht nichts darüber! Es kann eben nicht gelten: »Quod licet Jovi, non licet bovi – Was Jupiter darf, darf der Ochse noch längst nicht«! Da die USA mit ihren Satelliten in der NATO im Falle Kosovo das Völkerrecht gebrochen haben, ist 1999 ein besorgniserregender Zustand eingetreten – die Norm gilt dann nämlich auch für andere nicht mehr! Einseitig nur für alle anderen gilt die UN-Charta nicht!
Das hat Lauterbach nicht erkannt oder will es nicht akzeptieren.
Da sich im Falle Venezuelas etwas ähnliches zu ereignen scheint, ist nun mit schlimmen »gewaltförmigen Folgerungen« zu rechnen (etwa der Sicherung Russlands vor dem Vormarsch der NATO bis Charkow und Lugansk durch den Sturz der Kiewer Regierung mit Gewalt, ganz analog zu der, die Washington in Caracas anwenden will, oder z. B. der gewaltsamen Wiedervereinigung Taiwans mit China im Falle von dessen »Unabhängigkeitserklärung«).
Die Situation erinnert sehr an 1939, speziell nach der Einverleibung der »Rest-Tschechei« durch Hitler – es wird klar, dass sich die expansive gewalttätige Macht (damals Hitler-Deutschland, jetzt die Trump-Regierung in den USA) an keinerlei Normen des Völkerrechts mehr halten will. Es gilt nur noch die nackte Gewalt (aktuell: des Westens) – egal, was die UNO bzw. die Staaten mit den anderen sieben Achteln der Menschheit dazu sagen. Unter der Führung der beiden »Gegenmächte« China und Russland müsste darum inner- oder außerhalb der UNO dringend versucht werden, die völkerrechtlichen Normen zu »reparieren« und wieder in Kraft zu setzen. Doch die USA dürften sich einem solchen »Ansinnen« verweigern. Sie brauchen wohl mal wieder – traurigerweise – einen Denkzettel »à la Vietnam« ...
Das hat Lauterbach nicht erkannt oder will es nicht akzeptieren.
Da sich im Falle Venezuelas etwas ähnliches zu ereignen scheint, ist nun mit schlimmen »gewaltförmigen Folgerungen« zu rechnen (etwa der Sicherung Russlands vor dem Vormarsch der NATO bis Charkow und Lugansk durch den Sturz der Kiewer Regierung mit Gewalt, ganz analog zu der, die Washington in Caracas anwenden will, oder z. B. der gewaltsamen Wiedervereinigung Taiwans mit China im Falle von dessen »Unabhängigkeitserklärung«).
Die Situation erinnert sehr an 1939, speziell nach der Einverleibung der »Rest-Tschechei« durch Hitler – es wird klar, dass sich die expansive gewalttätige Macht (damals Hitler-Deutschland, jetzt die Trump-Regierung in den USA) an keinerlei Normen des Völkerrechts mehr halten will. Es gilt nur noch die nackte Gewalt (aktuell: des Westens) – egal, was die UNO bzw. die Staaten mit den anderen sieben Achteln der Menschheit dazu sagen. Unter der Führung der beiden »Gegenmächte« China und Russland müsste darum inner- oder außerhalb der UNO dringend versucht werden, die völkerrechtlichen Normen zu »reparieren« und wieder in Kraft zu setzen. Doch die USA dürften sich einem solchen »Ansinnen« verweigern. Sie brauchen wohl mal wieder – traurigerweise – einen Denkzettel »à la Vietnam« ...
Veröffentlicht in der jungen Welt am 19.03.2019.