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  • 08.11.2025
    1 Leserbrief
  • Aktion
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Solidarität ist keine Einbahnstraße

Wer die jungeWelt nutzt, kann etwas zurückgeben: ein Abonnement

Von Aktion und Kommunikation
Foto: jW-Grafik: Esther Hamburger

Die junge Welt berichtet, wenn lohnabhängig Beschäftigte streiken, wenn Menschen sich gegen Krieg, Faschismus und Sozialabbau wehren. Sie steht an der Seite derer, die sich nicht abfinden wollen mit Ausbeutung, Ungerechtigkeit, Militarisierung – und der täglichen Lüge, dies alles sei »alternativlos«.

Wer die Zeitung liest, weiß: Diese Zeitung schaut nicht von außen auf die Bewegungen. Die junge Welt gibt denjenigen Raum, deren Stimmen sonst nicht gehört werden. Sie ordnet ein, was andere lieber verschweigen, erklärt, was andere vernebeln. Und sie tut das unabhängig, ohne auf Konzerninteressen Rücksicht nehmen zu müssen.

Diese Unabhängigkeit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen – von Leserinnen und Lesern, Redaktion, Verlag und der die Zeitung tragenden Genossenschaft. Solidarität funktioniert nur, wenn sie in beide Richtungen wirkt. Wer die junge Welt nutzt, wer sich in ihren Artikeln wiederfindet, Teil der Bewegungen ist, an deren Seite die jW steht, kann heute etwas zurückgeben: durch ein Abonnement.

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.11.2025, Seite 16, Aktion

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  • Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 7. Nov. 2025 um 19:56 Uhr
    Habt ihr kein besseres Wort als »zurückgeben« zur Verfügung? Was ich nicht brauche, gebe ich zurück. Driftet der Laden allmählich ab? Wer etwas braucht und benutzt, muss es erwerben, das wusste schon der alte Goethe (»… erwirb es, um es zu besitzen«). Also: Die Zeitung ist eine Ware und hat einen (Kost-)Preis. Sie hat allerdings auch einen Gebrauchswert, der der subjektiven Bewertung unterliegt, der schon höher als der Kostpreis sein kann. Manche schätzt den Wert vielleicht hoch ein, kann aber die Kohle nicht aufbringen. Da kommt die Solidarität ins Spiel: Wer kann, übt materielle Soldarität – mit der potentiellen LeserIn und der Zeitung mit ihren MacherInnen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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