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Langer Atem
Der Neustart des Kulturmagazins Melodie & Rhythmus muss verschoben werden
Es gibt keine erfreulichen Neuigkeiten von unserer Kulturfront. Die jüngste Bewerbungsrunde erbrachte nicht den ersehnten Erfolg. Der Verlag 8. Mai hatte im Frühsommer 2025 die vakanten Stellen in der M&R-Redaktion noch einmal ausgeschrieben. Es werden zwei Kollegen mit solider journalistischer Erfahrung, möglichst im Feuilleton, gesucht, mit viel (Streit-)Lust darauf, die deutschen Zustände publizistisch gegen den Strich zu bürsten. Es sind mehr als 20 Bewerbungen eingegangen, und es wurden diverse Gespräche geführt. Aber letztlich fand sich noch keine Konstellation für ein Team, die stabil genug wäre, um einen M&R-Neustart zu wagen. Schließlich lautet unsere Zielstellung: wiederkommen, um zu bleiben. Das ist eine Herkulesaufgabe. Denn wie das Friedenslager, Antifaschisten, Emanzipationsbewegungen etc. stehen auch fortschrittliche Künstler und ihre Organe, allemal ein marxistisches Magazin wie die M&R, vor wachsenden Herausforderungen und müssen Kurs halten – etwa wenn es darum geht, der Kriegstüchtigmachung unserer Gesellschaft zu trotzen.
Aber obwohl die M&R nunmehr seit fast dreieinhalb Jahren nicht als Printmagazin erscheinen kann: Wir haben einen langen Atem, wir geben nicht auf und werden weiterkämpfen, bis der Tag kommt, an dem der Verlag 8. Mai seinen Lesern, Freunden und Unterstützern die Meldung machen kann: Mission erfüllt. Und so soll die nächste Stellenausschreibung im kommenden Frühjahr laufen. Natürlich freuen wir uns über alle Bewerbungen, die vorher eingehen – wir werden jede einzelne sorgfältig prüfen. Je früher die M&R wieder in die Produktion gehen kann, desto besser.
Bis dahin wird es weiterhin vierteljährlich einen M&R-Newsletter geben, der jederzeit und kostenlos abonniert werden kann – unter melodieundrhythmus.com/newsletter. Die nächste Ausgabe wird am 19. September erscheinen. Und natürlich wird die M&R auch bei der nächsten Rosa-Luxemburg-Konferenz im Januar 2026 wie gewohnt mit einem Kulturprogrammpunkt vertreten sein.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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