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13.01.2017
EU-Kanada-Handelspakt

CETA auf dem Vormarsch

Letzte Hürden für Handelsabkommen aus dem Weg geräumt: Karlsruhe weist Eilklagen zurück. Grünes Licht auch vom EU-Umweltausschuss

Von Ralf Wurzbacher
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung alle Auflagen Karlsruhes für die deutsche Zustimmung zum Handelsabkommen ­CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) erfüllt. Das stellte das höchste deutsche Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid fest. Damit wies es mehrere Eilanträge von Gegnern des geplanten Handelspaktes zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada zurück. Grünes Licht für die Vereinbarung gab es ges...

Artikel-Länge: 3441 Zeichen

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