13.01.2017
EU-Kanada-Handelspakt
CETA auf dem Vormarsch
Letzte Hürden für Handelsabkommen aus dem Weg geräumt: Karlsruhe weist Eilklagen zurück. Grünes Licht auch vom EU-Umweltausschuss
Von Ralf Wurzbacher
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung alle Auflagen Karlsruhes für die deutsche Zustimmung zum Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) erfüllt. Das stellte das höchste deutsche Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid fest. Damit wies es mehrere Eilanträge von Gegnern des geplanten Handelspaktes zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada zurück. Grünes Licht für die Vereinbarung gab es ges...
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