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Satzung

Zu den Vorschlägen des Vorstands für Satzungsänderungen

Liebe Genossinnen und Genossen,

in den vergangenen Wochen hat sich eine Satzungskommission des Vorstands mit der Überarbeitung unserer Satzung befasst. Den Auftrag dafür hatte der Vorstand von der Generalversammlung im Juni 2025 erhalten.

Es ging hierbei nicht darum, unser Regelwerk – das unter anderem die Formalien des Beitritts, die Zuständigkeiten der Gremien und die Rechte der Mitglieder regelt – gänzlich umzuschreiben oder neu zu erfinden. Wir verfügen über eine Satzung, die über die Jahre verlässlich funktioniert hat und uns in strittigen Fragen stets Antwort geben konnte. Selbstverständlich haben wir mit unserer Satzung den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes Rechnung zu tragen.

Die Satzungskommission hat sich sehr gründlich mit der aktuellen Fassung unserer Regelsammlung befasst und an mehreren Stellen sprachliche und inhaltliche Präzisierungen sowie einzelne Streichungen vorgenommen. An vielen Stellen galt es dabei aber auch nur, verschiedene Schreibweisen in Übereinstimmung zu bringen – »2/3« oder »zwei Drittel« u. Ä.

Einen Paragraphen – den Paragraph 15 zur Vertreterversammlung – schlagen wir vor, gänzlich zu streichen. Wir denken, dass es momentan und in absehbarer Zukunft nicht nötig sein wird, eine Vertreterversammlung einzuberufen. Unsere Maigalerie ist zwar, wenn 100 bis 120 Genossinnen und Genossen zu unseren Versammlungen kommen, gut gefüllt. Sollten sich höhere Teilnehmerzahlen abzeichnen, ist es mit entsprechender Vorlaufzeit aber immer noch möglich, auf andere Veranstaltungsorte auszuweichen, wie wir es während der Pandemie auch schon getan haben. Die Wahl der Vertreter für eine Vertreterversammlung wäre außerdem mit einem großen organisatorischen Aufwand verbunden. Deshalb der Vorschlag zur Streichung.

Die Änderungsvorschläge wurden mit dem Aufsichtsrat besprochen und abgestimmt. Sie sind zusammengefasst in dem Dokument, das der Vorstand hier zur Verfügung stellt. Hier sind – aufgeteilt auf drei Spalten – links die aktuelle Satzung, in der Mitte der Vorschlag zur eventuellen Änderung eines Paragraphen und rechts ein Kommentar zu sehen, der kurz darüber informiert, mit welcher Intention die Änderung eines Paragraphen vorgeschlagen wurde. Die Änderungen sind zusätzlich rot gekennzeichnet. Das soll es euch einfacher machen, die Vorschläge der Satzungskommission nachzuvollziehen. Wenn es gewünscht ist, können wir in einzelnen Fällen dieses Dokument auch per Post zusenden.

Der Vorstand wird auf unserer kommenden Generalversammlung am Sonnabend, den 27. Juni, ab 13 Uhr in einem Tagungsordnungspunkt von mehreren alle Änderungsvorschläge zur Beratung vorstellen – das wird sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Genossinnen und Genossen darüber hinaus Änderungsvorschläge einbringen wollen, so bitten wir darum, diese bis Sonnabend, 30. Mai 2026, per E-Mail an lpg@jungewelt.de (versehen mit dem Stichwort »Satzungsänderungen«) oder schriftlich an LPG junge Welt eG, Torstraße 6, 10119 Berlin, einzureichen. Die Satzungskommission wird diese Vorschläge sichten und ebenfalls zur Beratung auf der Generalversammlung vorstellen.

Nach Abschluss der Beratungen wollen wir die Neufassung unserer Satzung auf der Generalversammlung beschließen und danach mit dieser dann verbesserten und präzisierten Fassung unsere Broschüre auf den Weg bringen.

Für den Vorstand:

Michael Sommer, Vorstandsvorsitzender LPG junge Welt eG

Die aktuelle Satzung der LPG junge Welt eG wurde auf der Generalversammlung am 29. Juni 2024 beschlossen. Die Satzung ist mit dem Tag der Eintragung ins Genossenschaftsregister, dem 30.10.2024, rechtsgültig.

Die aktuelle Satzung sowie der Vorschlag des Vorstandes für Satzungsänderungen stehen hier zum Download als PDF bereit.

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