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Berufsverbot als Privileg
Zum Schutz des kapitalistischen Staates werden auch heute Bürger und Medien behindert
Im Visier dieses Dienstes stehen nicht nur Beamte, sondern jeder, der nach Auffassung des Staatsschutzes die »freiheitlich-demokratische Grundordnung« nicht verteidigt. Gemeint ist mit dieser Floskel aber nicht die Verfassung, geschützt werden soll die kapitalistische Gesellschaftsordnung. Deren Gefährdung geht von all jenen aus, die sie in Frage stellen oder gar überwinden wollen. Damit richtet sich der Staatsschutz ausdrücklich nicht nach dem Grundgesetz, in dem die kapitalistische Gesellschaftsordnung keineswegs festgeschrieben wurde.
Nach dieser Logik gerät auch die Tageszeitung junge Welt ins Visier der Staatsschützer. Sie sorgen für eine Reihe von Behinderungen. Dazu gehört, daß junge Welt regelmäßig in Verfassungsschutzberichten auftaucht. Und zwar ausdrücklich deshalb, weil man in dieser Zeitung in Beiträgen die kapitalistische Gesellschaftsordnung in Frage stellen darf. Nun tauchte vor einigen Monaten eine Extremismusbroschüre auf, die vom Bildungs- und Familienministerium mit über 125000 Euro gefördert wurde. Darin wird so mancher Blödsinn verbreitet. Zu den gefährlichen Zeitungen, vor denen da gewarnt wird, gehören neben junge Welt, Unsere Zeit und Rote Fahne auch das neue deutschland. Das sei ungerecht, empören sich viele Medien, weil das nd doch im Verfassungsschutzbericht gar nicht auftauche. Wohl deshalb werden von ihnen die anderen genannten linken Medien, die im Verfassungschutzbericht Erwähnung finden, nicht genannt. Nicht in der Linken-Anfrage im Bundestag, nicht in den Zeitungsberichten von taz bis nd, nicht in der Sendung Zapp von dieser Woche. Damit fallen aber diese Kolleginnen und Kollegen nicht nur der jungen Welt und anderen linken Medien in den Rücken: Diese Haltung ist ausgesprochen dumm. Denn es braucht nun wirklich nicht viel, von Staatsschutzbehörden beobachtet und öffentlich angeprangert zu werden. In Bayern genügte es, Juso zu sein oder eine »Franz Josef Strauß? Nein Danke«-Plakette zu tragen, um mit Berufsverbot konfrontiert zu werden. Über das nd wird man im Verfassungsschutzbericht künftig etwas finden, falls der linke Flügel der Linkspartei dort zu Wort kommen sollte. Wäre allein deshalb die Verurteilung in Unterrichtsmaterialien als »linksextremistisches Medium« gerechtfertigt?
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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