Phantasie ist gefragt
Berliner Verwaltungsgericht: Verfassungsschutzbehörde darf Anträge auf Akteneinsicht nicht mit pauschalen Begründungen zurückweisen
Jörn BoeweVerhandelt wurde die Klage des Sozialwissenschaftlers Wilhelm Fehse, eines Aktivisten des Berliner Sozialforums. Fehse hatte im Sommer 2006 bei der Verfassungsschutzbehörde Auskunft über und Einsicht in gegebenenfalls über ihn gespeicherte Daten beantragt. Anlaß war die im Juni des Jahres durch einen Bericht des Spiegel bekannt gewordene nachrichtendienstliche Beobachtung des 2003 g...
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