Künstler Bohlen. Ein Kölner Grundsatzurteil
Nun muß der Sender für Bohlen und die anderen Juroren seiner semiwahnsinnigen Casting-Show Pflichtabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Die Klage des Senders gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der KSK wurde von dem Gericht abgewiesen. Dabei bezogen sich die Richter auf die RTL-Verträge. In ihnen werden »eigenschöpferische, höchstpersönliche Leistungen« von den Juroren erwartet. Diese Klausel wertete die Kammer als Hinweis auf eine künstlerische Tätigkeit, die abgabenpflichtig sei.
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