Stichwort Recht: Arbeitsvertrag
Lutz SeyboldGrundsätzlich besteht für den Abschluß des Arbeitsvertrages Formfreiheit. Dies bedeutet, daß er auch mündlich abgeschlossen werden kann. Zur Wirksamkeit des Zustandekommens des Vertrages bedarf es also nicht der Schriftform. Etwas anderes gilt für die Beendigung. Sowohl Aufhebungsverträge als auch Kündigungen sind gemäß Paragraph 623 BGB schriftlich abzufassen. Aufgrund einschlägiger europarechtlicher Vorschrift wurde das sogenannte Nachweisgesetz erlassen, wonach der Arbeitgeber verpflichtet is...
Artikel-Länge: 2442 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.