Freiheitsentzug war rechtswidrig
Verfassungsklage von Castorgegnerin wegen polizeilicher Ingewahrsamnahme erfolgreich
Die Polizei darf Demonstranten ohne richterliche Anordnung nicht stundenlang in Gewahrsam nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde einer Atomkraftgegnerin hin entschieden. »Eine Freiheitsentziehung erfordert grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung«, betonten die Karlsruher Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß.
Eine nachträgliche richterliche Entscheidung genüge nur in Ausnahmefällen, müsse dann aber »unverzüglich nachgeholt« werden. Dies gelte sowohl für das Vorgehen der Polizei als auch für die Sachbearbeitung durch den zuständigen Richter. Die Klägerin war im November 2001 wegen einer Sit...
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