In übelster Tradition
Hitlers Grundsätze über die Waffen-SS vom 6. August 1940 und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verwendung von Naziparolen
Hans DanielWie läßt es sich denn überhaupt erklären, daß man beim Aufbau eines höchsten deutschen Gerichtes frisch-fröhlich die ehemaligen Reichsanwälte zu Richtern und die ehemaligen Sachbearbeiter der Reichsanwaltschaft zu Bundesanwälten machen konnte?« Der Leitartikler der Süddeutschen Zeitung, Ernst Müller-Meiningen jr., stellte am 11. Juli 1962 diese Frage und beantwortete sie umgehend so: »Das ist nur dadurch zu erklären, daß der Bundesgerichtshof, in dessen Gestalt ein neues, moralisch und geistig unbelastetes Gericht gegründet hätte werden müssen und sollen, unter der Hand eine Art Traditionskompanie des alten Reichsgerichts wurde.«
»Besten deutschen Blutes«
Nun, 60 Jahre nach der Zerschlagung des Faschismus, wäre zu fragen, warum der 3. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) am 27. Juli deutschen Neonazis Straffreiheit für die Verwendung der Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« zusicherte. Kritikern des Urteils wurde zugebilligt, die Parole als »mißlich...
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