Umzugsaufforderung mit fatalen Folgen
fghanische Familie aus Unterfranken wollte Zwangsunterbringung abwenden. Kinder kündigten Ausbildungsverhältnis, um die Miete zu verdienen. Nun droht die Abschiebung
Swantje UnterbergAfghanischen Flüchtlingen droht mit dem Stichtag 1.Mai dieses Jahres die Abschiebung in ihr Herkunftsland. So planen zumindest die Innenminister der Länder. Der tatsächliche Beginn der Rückführungen kann sich auf Grund der laufenden Verhandlungen mit Kabul allerdings noch verändern. Das Datum 1. Mai hängt nun wie ein Damoklesschwert über einer afghanischen Familie aus Unterfranken, deren Kräfte sich seit September noch auf das Abwenden eines drohenden Zwangsumzugs in eine staatliche Sammelunterkunft konzentrierten.
Grundlage für die angeordneten Umzüge ist das am 1. Juli 2002 in Bayern in Kraft getretene Aufnahmegesetz. Damit fielen Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, die keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in die alleinige Zuständigkeit des Freistaats. Zuvor lag die Unterbringung im Ermessen der Bezirke. (jW berichtete).
Die afghanische Familie reagierte laut einem Bericht des Würzburger Volksb...
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