Kein Verzicht auf Lauschangriff
Bundestag debattiert Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung
Anna PerlsteinAm Freitag wurde im Bundestag in erster Lesung der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Neuregelung des großen Lauschangriffs debattiert. Dazu war es gekommen, weil das Bundesverfassungsgericht am 9. März 2004 die bisherige Gesetzeslage zum Belauschen und Verwanzen von Wohnungen für weitgehend verfassungswidrig erklärt hat. Nachdem der erste Anlauf der Justizministerin, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff umzusetzen, kläglich gescheitert ist, da er die Anwendung bei Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten und Ärzten sogar noch ausdehnte, unternimmt die Bundesregierung jetzt einen zweiten Anlauf, die bisher praktizierte akustische Wohnraumüberwachung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Erwartet wird, daß es vor einer endgültigen Beschlußfassung eine Sachverständigenanhörung geben wird. Der CDU/CSU gehen erwartungsgemäß, die Befugnisse für die Polizei nicht weit genug.
Währen...
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