Ungleich ist Recht
Grundsatzurteil: Tarifverträge für Leiharbeiter sind wirksam. Niedrigere Bezahlung ist weiterhin erlaubt. Das Gericht hat Einkommensunterschiede manifestiert
Susanne KnütterGesetze im Namen von Arbeitern sind doch eher selten. Gewerkschaften haben die Möglichkeit, Recht im Interesse der Lohnabhängigen zu schreiben, nämlich immer dann, wenn sie Tarifverträge aushandeln. Trotzdem war die Hoffnung groß, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem von der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelten Tarifvertrag die Geltung entziehen könnte. Denn er manifestiert die ungleiche Bezahlung für Leiharbeiter im Vergleich zu Stammbelegschaften.
Am Mittwoch...
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