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26.04.2023 / Inland / Seite 5

Nicht mehr zu erwarten

Berliner Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigungen gegen Gorillas-Beschäftigte wegen »wilder Streiks«

David Maiwald

Die in der Gerichtsverhandlung erklärten Auslegungen waren alles andere als einhellig: »Ich denke nicht, dass das Bundesarbeitsgericht Ihrer Auffassung folgen würde«, erklärte Rechtsanwalt Benedikt Hopmann am Dienstag vormittag im Prozess vor dem Berliner Landesarbeitsgericht an die Anwältin des Lieferdienstes Gorillas gewandt. Überhaupt fallen große Worte: »Grundrecht«, »Freiheitsrecht«, »Menschenrecht« und »Völkerrecht« – die Berufung gegen Artikel-Länge: 3267 Zeichen

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