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07.12.2022 / Inland / Seite 5

Arbeitsrecht und Wirklichkeit

Höchste Gerichte: Zeiterfassung seit jeher Pflicht, Bundesregierung spielt auf Zeit

Alexander Reich

Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen, und zwar täglich von Anfang bis Ende und nicht nur die Überstunden, was Kapitalisten hierzulande gern als äußerste Grenze des Zumutbaren bejammern. Die Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Zeit ergibt sich aus dem »Stechuhr-Urteil« des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt nun noch einmal unterstrich, nämlich in der am Wochenende nachgereichten Begründung seines Urteils vom 13. September 2022.

Wie die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, bei der Gelegenheit unterstrich, besteht die Verpflichtung zur Zeiterfassung seit jeher. Sie ergebe sich unmittelbar aus den europäischen Regelungen zum Arbeitsschutz, die in der BRD nicht hinreichend umgesetzt seien. Um sie in Kraft zu setzen, braucht es also keine Gesetzesänderung. Eine solche haben die Ampelparteien jedoch in ihrer Koalitionsver...

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