Eigene Regeln
EU-Abschottung: Karlsruhe verhandelt Klagen von Grünen und Die Linke. Fraktionen sehen Recht auf Informierung durch Regierung verletzt
Marc BebenrothZunächst gilt: Regierungen lügen und versuchen, so wenig substantielle Informationen wie möglich preiszugeben. Doch da die Geschäftsordnung der Bundesrepublik, sprich: das Grundgesetz, ein gewisses Maß an Transparenz zumindest gegenüber dem Parlament vorschreibt, ist mal wieder das höchste deutsche Gericht gefragt. Am Dienstag begann das Verfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu zwei Klagen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und von Die Linke aus dem Jahr 2015. Als Oppositionsfraktionen sahen sie sich in ihrem vom Grundgesetzartikel 23 eingeräumten Recht verletzt, von der Regierung in EU-Angelegenheiten umfassend und frühestmöglich informiert zu werden.
Letzteres sei aus Sicht der Fraktionen nicht passiert, als der Rat der EU-Mitgliedstaaten am 18. Mai 2015 den Konzeptentwurf für die mittlerweile ausgelaufene Marineaktion im Mittelmeer namens »Sophia« erarbeitet h...
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