Corona-App keine Dauerlösung
Bundesdatenschutzbeauftragter legt Jahresbericht vor. Gesetzliche Regelungen für Arbeitswelt angemahnt
Kristian StemmlerBeim Bäcker oder im Restaurant schnell mal einen QR-Code einscannen lassen, um zu belegen, dass man geimpft ist: Nach gut zwei Jahren Coronapandemie ist es zur Routine geworden, beim Betreten von gastronomischen Betrieben, Kinos oder Stadien mittels einer App auf dem Smartphone Auskunft zu geben. So bequem das ist, sehen Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber diese Praxis doch nicht als ganz unbedenklich an. Auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der er den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für 2021 vorstellte, warnte Kelber am Dienstag davor, Gesundheitsdaten dauerhaft für bestimmte Berechtigungsnachweise heranzuziehen. Der Nachweis über die Apps sei »praktisch und unter den Umständen auch datenschutzfreundlich gelöst«, sagte er. Es dürfe aber auf keinen Fall zum Standard werden, dass Gesundheitsdaten überall als eine Art Eintrittskarte verwendet würden.
Verhindert werden müsse auch, dass Unternehmen dauerhaft Einblick in sensible Da...
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