Rechtsbruch mit Macht
Berlin: Veranstaltung über Legitimität »wilder Streiks«. Anwalt Hopmann verweist auf Sozialcharta
Simon Zamora MartinDie Feststellung ist eindeutig: Deutschlands sehr restriktives Streikrecht stehe im Widerspruch zu fundamentalen Menschenrechten, betonte Arbeitsrechtler und Anwalt Benedikt Hopmann am Freitag im Stadtteilladen »Kommune 65« im Berliner Wedding. Eingeladen zum juristischen Fachvortrag hatte die Initiative »Aktion Arbeitsunrecht« – der Titel: »Mythos wilder Streik und Illegalität. Zum Grundrecht auf Streik«.
Eine Präsenzveranstaltung mit Hintergrund: Wiederholt beschwerte sich in den vergangenen Wochen die Chefetage des Lebensmittelfahrdienstleisters Gorillas über »illegale« Streiks Beschäftigter wegen schlechter Arbeitsbedingungen und fehlerhafter Lohnabrechnungen. Die Ausstände seien »illegal«, weil es sich um »wilde Streiks« ohne Aufruf einer Gewerkschaft handeln würde, hieß es seitens des Unternehmens.
Hopmann spricht in diesem Kontext lieber von »verbandsfreien Streiks«, die in der jungen BRD vom ersten Präsidenten des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), Hans ...
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