»Das kommt einem Verbot in der Wirkung nahe«
DKP wurde Parteistatus durch Bundeswahlausschuss entzogen. Kritik von Juristenvereinigung. Ein Gespräch mit Joachim Kerth-Zelter
Kristian StemmlerDer Bundeswahlleiter hat die DKP nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Der Vorwurf: Die Partei habe jahrelang ihre Rechenschaftsberichte nicht fristgerecht eingereicht. Ihre Vereinigung hat in einer Stellungnahme die Revision dieser Entscheidung gefordert. Mit welcher Begründung?
Wir argumentieren mit dem Gesetz. Der Bundeswahlleiter geht über den Gesetzeswortlaut des Paragraphen 2 Parteiengesetz hinaus, wenn er verspätet abgegebene Rechenschaftsberichte so behandelt, als wäre gar kein Rechenschaftsbericht abgegeben worden. Im Bundeswahlausschuss ist das auch thematisiert worden: Eine verspätete Steuererklärung ist auch eine Steuererklärung. Der Bundeswahlleiter hat beides in einen Topf geworfen – das war unzulässig und muss zurückgenommen werden.
Die DKP hatte ihre Berichte verspätet abgegeben. Das soll nun reichen, um ihr die Stellung als Partei zu entziehen. Sie haben das als »falsch und interessengeleitet« bezeichnet. Was heißt das konkret?
Diese Entschei...
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