Kurz vor knapp
Sachsen: DGB fordert Erfüllung des Koalitionsvertrags und Ausbau der Mitbestimmung von Personalräten im öffentlichen Dienst
Oliver RastEin halbes Jahr noch, mehr nicht. Dann, Ende dieses Jahres, soll das Personalvertretungsgesetz in Sachsen novelliert, sprich ergänzt sein. So steht es jedenfalls im Vertragswerk der sogenannten Kenia-Koalition aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD von 2019. Darauf machte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Freistaat am vergangenen Freitag in einem Statement aufmerksam – höflich, aber bestimmt.
Der Koalitionsvertrag, Seite 62, besagt folgendes: »Wir (das Landeskabinett, Anm. jW) werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern und dafür das Personalvertretungsgesetz unter Einbeziehung der Gewerkschaften, der Personalvertretungen und der kommunalen Ebene bis Ende 2021 weiterentwickeln.« Ein Passus, inhaltlich vage, einzig die Datumssetzung verspricht Regierungshandeln.
Das Problem: Belegschaftsinteressen stehen oft hintenan, im Parlamentsalltag ohnedies. Das wissen Gewerkschafter, deshalb der Druckaufbau. »Die Sächsische Staat...
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