»Hausordnungen schränken Grundrechte ein«
In Geflüchtetenunterkünften in der BRD werden elementare Bedürfnisse der Bewohner mit Füßen getreten. Ein Gespräch mit Walter Schlecht
Gitta DüperthalDas bundesweite Bündnis »Lager-Watch« veröffentlicht anlässlich des Tags des Grundgesetzes an diesem Sonntag einen Aufruf mit dem Titel »Schutz für die, die Schutz suchen – Nur in der eigenen Wohnung«. Sie kritisieren, dass die Aufnahmelager für Geflüchtete nahezu rechtsfreie Räume seien. Was ist damit gemeint?
Ein Problem ist z. B. die Frage, welche Befugnisse die Mitarbeiter von Security-Dienstleistern überhaupt haben. So berichten uns Bewohnerinnen und Bewohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg etwa, dass sie ihnen ihre Ausweise zeigen müssen und ihre Taschen durchsucht werden, wenn sie das Gelände betreten wollen. In Bayern dürfen in »Anker-Zentren« Geflüchtete am Oberkörper durchgecheckt werden. Mitunter werden dort Zimmer oder Schränke durchsucht. Oft heißt es, all diese Maßnahmen seien freiwillig. Wenn es jemand aber nicht zulässt, hat er möglicherweise Nachteile.
Sie machen die Grundrechtsverletzungen vor allem an den Hausordnungen fest....
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