Antifaschismus strafbar
München: Tumulte bei Verurteilung von 78jährigem wegen Aufruf zum Widerstand gegen Neonazis
Ludwig KönigZwei Personen sind »im Namen des Volkes« vom Münchner Amtsgericht am Montag zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht wertete es als strafbar, daß beide zusammen mit Tausenden anderen Münchnern am 30. November vergangenen Jahres versuchten, einen Neonaziaufmarsch durch München zu verhindern. Anmelder dieser Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung war der vor zwei Wochen verhaftete mutmaßliche Rechtsterrorist Martin Wiese.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 51jährigen Maschinenschlosser Christian Boissevain vor, kopierte Stadtpläne mit der markierten Marschroute der Neonazidemo verteilt zu haben. Daß Boissevain dabei konkret zu einer Blockade aufgerufen habe, konnten die als Zeugen geladenen Polizeibeamten nicht bestätigen. Seine Anwältin Angelika Lex konnte zudem die vom Staatsanwalt vorgeworfene »öffentliche Aufforderung« zu einer Straftat nicht erkennen, da Boissevain nicht einer anonymen Menge, sondern ausgewählten Personen die Stadtpläne geg...
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