Kontrolle außen vor
Novelle des BND-Gesetzes. Gastkommentar
André HahnDie anlasslose Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland ist verfassungswidrig. Pressefreiheit und Telekommunikationsgeheimnis gelten nicht nur in Deutschland, auch im Ausland sind deutsche Behörden an die Grundrechte gebunden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 entschieden und gab damit einer Beschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt.
Die Reaktion auf das Urteil durch das Bundeskanzleramt indes war dreist: Es legte eine Gesetzesnovelle vor, die dem BND im Rahmen der Auslandfernmeldeaufklärung weiterhin all das erlaubte, was er bisher ohne Rechtsgrundlage getan hat – nur jetzt nachträglich legalisiert. Diese Woche wurde die Neuregelung mit ein paar kosmetischen Korrekturen von Union und SPD beschlossen. Und das, obwohl mehrere Sachverständige im Februar erneut die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs in Frage gestellt hatten.
Der Schutz von Journalisten v...
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