Schlappe für Struck
Potsdamer Verwaltungsgericht untersagt der Bundeswehr Inbetriebnahme des Bombodroms
Die Inbetriebnahme des als »Bombodrom« bekannten Truppenübungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat am Freitag eine Anordnung des Bundesverteidigungsministeriums zur sofortigen Nutzung des Geländes aufgehoben. Bei dem Gericht waren insgesamt 14 Klagen gegen die geplante Inbetriebnahme des Bombenabwurfplatzes eingereicht worden. Zudem hatten die »Bombodrom«-Gegner und betroffene Kommunen Anträge auf einstweilige Anordnung gegen die sofortige Aufnahme des Betriebs gestellt. Gerichtssprecherin Ingrid Schott erklärte nach der Entscheidung, daß Gericht sei zu der Auffassung gekommen, daß das Interesse der klagenden Gemeinde Schweinrich das »sofortige Vollzugsinteresse der Bundesrepublik Deutschland« überwiegt. Die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums zur militärischen Nutzung sei zudem rechtswidrig. Die Gemeinde Schweinrich sei bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Nutzung des ...
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