»Eine angenehme und ruhige Sache«
Die Mühlen der Justiz
Harald MühleDer angeklagte Polizeihauptmeister Oliver Z. hatte in seinem Prozeß vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten den denkbar besten Verteidiger: den Staatsanwalt. Dem war die Erleichterung förmlich anzumerken, nach kurzer Verhandlung auf Freispruch plädieren zu können. Die beiden 18jährigen waren in der Nacht des 16. Februar 2001 von Zivilpolizisten festgenommen worden, weil sie eine Hauswand in Berlin-Schöneberg mit Graffitis beschmiert haben sollen. In jener Nacht, behauptet der damals 16jährige Marcel Sch., soll der Angeklagte zu ihm gesagt haben: »Gib es zu, oder ich hau dir in die Fresse.«
Oliver Z. stritt die Anschuldigungen als pure Unterstellung ab. Aus seiner Sicht war die Festnahme der beiden Jugendlichen »eine angenehme und ruhige Sache« gewesen. Selbst der Richter brachte seine Verwunderung zum Ausdruck, daß Z. ...
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