18.09.2003
»Eine angenehme und ruhige Sache«
Die Mühlen der Justiz
Von Harald Mühle
Der angeklagte Polizeihauptmeister Oliver Z. hatte in seinem Prozeß vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten den denkbar besten Verteidiger: den Staatsanwalt. Dem war die Erleichterung förmlich anzumerken, nach kurzer Verhandlung auf Freispruch plädieren zu können. Die beiden 18jährigen waren in der Nacht des 16. Februar 2001 von Zivilpolizisten festgenommen worden, weil sie eine Hauswand in Berlin-Schöneberg mit Graffitis beschmiert haben sollen. ...
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