Staatsblackbox
Verfassungsschutz muss nicht aussagen
Arnold SchölzelWer an Gewaltenteilung glaubt, muss streng genommen parlamentarische Untersuchungsausschüsse ablehnen: Entweder gilt die Unabhängigkeit von Exekutive, Legislative und Judikative – oder nicht. Das klingt lebensfremd, hat aber praktische Folgen wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch: Es bestätigt im Fall des Attentats auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es keine V-Mannführer aussagen lassen muss. In anderen Fällen wurde das gestattet, hier aber gehe das »Staatswohl« dem Aufklärungsinteresse vor.
Das ist exemplarisch. Erstens demonstriert das Schicksal des seit 2018 arbeitenden Ausschusses, dass Gewaltenteilung heißt, letztlich den Staatsapparat vor lästigen Fragen zu schützen. Das Prinzip stammt aus dem Absolutismus und fußt darauf, dass der Untertan gegenüber der Obrigkeit beschränkt zu sein hat. Parlamente haben daher ein Recht...
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