AfD kassiert Niederlage
Verwaltungsgericht Köln lehnt Antrag zu »Flügel«-Mitgliederzahl ab
In einem ihrer Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD eine Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Dienstag im Eilverfahren den Antrag der Partei ab, wonach das Gericht dem BfV verbieten sollte, bestimmte Angaben zur AfD öffentlich zu machen. Konkret ging es um die Aussage, der völkische »Flügel« habe bis zu seiner offiziellen Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt und dass seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7.000 betrage.
Die Zahl sei frei erfunden, so die AfD. Ihre Bekanntgabe durch das Bundesamt hätte eine »stigmatisierende und ehrschädigende« Wirkung, weil dem »Flügel« dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er gar nicht habe. Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, ...
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