Fristen des Ghettorentengesetzes laufen aus
NS-Verfolgte fordern Verlängerung vom Bundestag und Ministerium. Bundesverband richtet Hotline ein
Vor einem Jahr verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig ein Gesetz, das vielen Ghettohäftlingen erstmalig die Beantragung einer deutschen Altersrente ermöglichte. Antragsberechtigt sind seitdem auch Witwen und Witwer der Häftlinge. Ende Juni 2003 nun laufen die im Gesetz zur Zahlbarmachung von Ghettorenten (ZRBG) vorgesehen Fristen aus. Zu früh meint der Sprecher des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte. Lothar Evers erklärte am 9.Juni gegenüber der Presse, eine Verlängerung der Fristen sei ein »Gebot der Gerechtigkeit«.
Evers kritisierte, daß die Überlebenden der NS-Ghettos über ihre Rechte aus dem...
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