»Wie sollten wir das Wort nicht als beleidigend verstehen?«
Nach AfD-Klage: Kritik an Urteil, laut dem der Begriff »Neger« nicht abwertend gemeint sein muss. Gespräch mit Charlotte Nzimiro
Gitta DüperthalIm Dezember entschied das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, dass das Wort »Neger« nicht pauschal als Beleidigung zu werten ist. Der AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer hatte den Begriff im Landtag mehrfach benutzt, daraufhin einen Ordnungsruf der Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke von der Partei Die Linke erhalten und dagegen geklagt. Wie werten Sie das Gerichtsurteil?
Das Gericht hat ein fatales Signal gesetzt. Es scheint, als hätten sich die Richter mit der düsteren Historie des Rassismus hierzulande nie beschäftigt! Oder damit, wie beleidigend der Begriff für die hier lebende schwarze Community ist. Es zeigt auch, dass es offenbar große Bildungslücken gibt, was die Bedeutung des Begriffes anbelangt.
In welcher Weise diskriminiert der Begriff?
Das N-Wort bedeutet, schwarze Menschen als »niedere Kreatur« zu stigmatisieren. In dem Zusammenhang sei zum Beispiel an den Völkermord an den Herero und Nama von 1904 bis 1908 zur Zeit der deutsc...
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