15 Jahre Verfassungsbruch
Karlsruhe stellt klar: Hartz-IV-Sanktionen von mehr als 30 Prozent nicht verhältnismäßig
Susan BonathOffiziell ist Hartz IV als physisches und soziokulturelles Existenzminimum deklariert. Doch Jahr für Jahr kürzen Jobcenter einigen hunderttausend Leistungsbeziehern eben dieses. Die Gründe sind oft banal: Jemand hat einen Termin vergessen, konnte nur fünf statt zehn Bewerbungen nachweisen oder hat das dritte Bewerbungstraining abgebrochen. Monatlich waren etwa 7.000 Menschen nach einer wiederholten »Pflichtverletzung« sogar von einer Vollsanktion betroffen: kein Geld zum Leben, keine Miete, keine Beiträge zur Krankenversicherung, maximal Essensgutscheine. Derart drastische Kürzungen soll es ab sofort nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht mehr geben. Sanktionen von mehr als 30 Prozent seien »nicht mehr verhältnismäßig«, urteilte es am Dienstag.
Wie erwartet, hat der erste Senat des BVerfG unter Stephan Harbarth (CDU) damit nach fast 15 Jahren Hartz IV nicht den gesamten repressiven Strafkatalog im Zweiten Sozialgesetzbuch gekippt. We...
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