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Unternehmer ohne Haftung
Arbeitsgericht entscheidet gegen unbezahlte Arbeiter der »Mall of Shame«
Nach fünf Jahren Kampf gegen Ungerechtigkeit wurden die Bauarbeiter der »Mall of Shame« am Mittwoch auch vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt enttäuscht. Das Gericht entschied, dass bei der Pleite eines Subunternehmens Arbeiter sich ihren Lohn nicht beim Bauherren holen können. Geklagt hatten zwei Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, welche an der Errichtung des Einkaufszentrums »Mall of Berlin« beteiligt war, wie die Gewerkschaft Freie Arbeiterinnnen- und Arbeiterunion (FAU) am Mittwoch nachmittag mitteilte. Das Gericht hat demnach entschieden, dass die bestehenden Gesetze eine Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird.
Ein Generalunternehmen hatte mehrere Subunternehmen eingeschaltet. Bei einem solchen arbeiteten auch die Kläger. In erster und zweiter Ins...
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