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Lupenreines Unrecht
Ein Sammelband zum »Radikalenerlass« von 1972 in der BRD und zu dessen Folgen
Arnold SchölzelAm 28. Januar 1972 beschlossen der damalige Bundeskanzler Willy »Mehr Demokratie wagen« Brandt (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder den sogenannten Radikalenerlass. Mitten in der »Entspannung« der Beziehungen zu den sozialistischen Ländern Europas führte er für Bewerbungen zum öffentlichen Dienst der Bundesrepublik verschärfte Regeln ein, wie sie ansonsten nur für westliche Geheimdienste, genauer: für die von ihnen zu erteilenden Stufen der Sicherheitsfreigaben, gelten. Genommen wird nur, wem keinerlei Kontakt zu linken Organisationen, Personen, Treffen, Demonstrationen etc. nachgewiesen werden kann. Das sollte nun für alle staatlichen Einrichtungen gelten. Renate Bastian weist in dem von der Heinz-Jung-Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main herausgegebenen Sammelband »Wer ist denn hier der Verfassungsfeind! Der Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist« darauf hin, dass der Beschluss auf einem militärischen Vorläufer fußte: »...
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