Widerstandsrecht im Praxistest
Geplante Blockaden: »Extinction Rebellion« beruft sich auf das Grundgesetz
Claudia WangerinDie Aktionswoche von »Extinction Rebellion« in Berlin könnte Prozesse nach sich ziehen, in denen sich Angeklagte reihenweise auf das Widerstandsrecht in Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes berufen. Ziviler Ungehorsam ja, Gewalt nein – darauf setzen die Aktivistinnen und Aktivisten, die ab diesem Montag Verkehrsknotenpunkte in Berlin blockieren wollen, um effektivere Klimaschutzmaßnahmen zu fordern, als sie im »Klimapaket« der Bundesregierung vorgesehen sind. S- und U-Bahnen sollen von Blockaden verschont bleiben.
In einem angemeldeten Klimacamp vor dem Bundeskanzleramt finden seit Samstag Workshops und Veranstaltungen statt, rund 1.500 Menschen hatten dort bis Sonntag um die Mittagszeit ihre Zelte aufgeschlagen. Die Stimmung sei »super«, sagte eine Sprecherin gegenüber junge Welt.
Insgesamt rechnen die Organisatoren von »Extinction Rebellion« (XR) in dieser Woche mit mehreren tausend Akt...
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