Schnelle Verfahren
Der DFB urteilt mit seinem Sportgericht Klubs ab – im Visier ist aber die Fankurve
Oliver RastBeim Sportgericht des Deutschen Fußballbunds (DFB) ist manches anders: Hier stapeln sich keine Aktenberge auf und neben den Schreibtischen wie in den Amtstuben ordentlicher Gerichte. Zwischen Verstoß, Anklage und Urteil liegen zumeist nur wenige Wochen – auch die DFB-Justiz hat Saison.
Der DFB hat seine eigene Verbandsgerichtsbarkeit, den Kontrollausschuss als Anklagebehörde, das DFB-Sportgericht als Ausgangs- und das DFB-Bundesgericht als Rechtsmittelinstanz. Rechtliche Grundlage der Sportgerichtsbarkeit ist dem DFB zufolge das Grundgesetz, die Vereinsautonomie (Art. 9 Abs. 1 GG).
Aber: Ist die Sportgerichtsbarkeit des DFB durch die Vereinsautonomie gedeckt? »Grundsätzlich schon«, sagt René Lau, Mitglied der AG Fananwälte, auf jW-Anfrage. Da der Kontrollausschuss aber nicht nur Anklagebehörde, sondern in Einzelfällen auch Entscheidungsgremium sei, hat Lau »erhebliche Zweifel an einer einwandfreien Rechtsstaatlichkeit«.
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