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15.12.2018 / Inland / Seite 5

Airbnb-Geschäftsmodell in Gefahr

Onlineplattform muss Vermieterdaten an Behörden herausrücken

Ralf Wurzbacher

Schwerer Dämpfer für die Onlineplattform Airbnb. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts München muss das weltweit tätige Unternehmen die Identität von Personen preisgeben, die über den Internetmarktplatz in Bayerns Landeshauptstadt Wohnraum an Touristen vermieten. Dies entschied die 9. Gerichtskammer in einem Urteil vom 12. Dezember 2018, das am Donnerstag bekanntgegeben wurde. Der Entscheid könnte wegweisend für andere Städte sein, die ebenfalls gegen das flo...

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