Karlsruhe prüft Hungerstrafen
Bundesverfassungsgericht wird im Januar 2019 erstmals über Hartz-IV-Sanktionen verhandeln. Anwälte der Regierung übergehen vorherige Urteile
Susan BonathDie Zahl der Hartz-IV-Bezieher ist leicht gesunken, die Sanktionswut der Jobcenter aber ungebrochen. Zwischen September 2017 und August 2018 war mehr als jeder zehnte erwerbsfähige Leistungsbezieher (rund 413.000) von einer Kürzungsstrafe betroffen. Das geht aus am Montag veröffentlichten neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Allein in diesem August hatten die Jobcenter mehr als 7.200 Mittellosen die gesamten Bezüge einschließlich Mietzuschuss für drei Monate gestrichen – Existenzminimum hin oder her. Knapp die Hälfte der Sanktionierten war jünger als 25 Jahre. Als Verstoß gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und die freie Berufswahl bezeichnet das Sozialgericht Gotha in Thüringen diese Praxis. Über dessen Richtervorlage aus dem Jahr 2016 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach mündlicher Verhandlung am 15. Januar entscheiden. Damit beschäftigt sich Karlsruhe erstmals seit der Einführung von Hartz IV...
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