Komanagement in Aktion
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 um 35 Cent. DGB zündet Nebelkerzen, Linkspartei zeigt sich kritisch
Nico PoppDie sogenannte Mindestlohnkommission hat gesprochen: Der gesetzliche Mindestlohn in der Bundesrepublik soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Arbeitsstunde steigen. Zum 1. Januar 2020 wird dann eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Das empfiehlt die Kommission aus Vertretern der Kapitalseite, der Gewerkschaften und »der Wissenschaft« in einem am Dienstag in Berlin vorgelegten Beschluss.
Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen abhängig Beschäftigten. Ausgenommen von der Regelung sind »Langzeitarbeitslose« – sie dürfen bei einer Neueinstellung in den ersten sechs Monaten unter Mindestlohnniveau ausgebeutet werden. Auch für Azubis, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Umgekehrt gibt es in einigen Branchen Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen. Die Bundesregierung setzt die Höhe des Mindestlohns per Verordnung fest, folgt aber in der Regel der Empfehlung ...
Artikel-Länge: 5345 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.