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Vom Mandanten widerlegt
NSU-Prozess: Anwälte fordern milde Strafe für angeblichen Aussteiger Gerlach. Sie schildern ihn ahnungsloser als er sich selbst
Claudia WangerinIm Münchner NSU-Prozess haben die Verteidiger des Mitangeklagten Holger Gerlach eine Strafe von »unter zwei Jahren« für ihren Mandanten vorgeschlagen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt. »Er will für seine Tat geradestehen«, sagte Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi am Mittwoch laut Nachrichtenagentur dpa vor dem Oberlandesgericht München.
Rokni-Yazdi und sein Kollege Stefan Hachmeister stellten ihren Mandanten allerdings ahnungsloser dar als Gerlach sich selbst, als er zu Beginn der Hauptverhandlung die Übergabe einer Schusswaffe an seine untergetauchten Freunde aus der Jenaer Neonaziszene gestanden hatte. Nach Gerlachs Schilderung vor knapp fünf Jahren hatte er ihnen die Waffe 2001 oder 2002 geliefert, sie aber ermahnt, man könne sich »nicht anmaßen, mit fünf Leuten die Welt zu retten«. Demnach wusste er, dass die Neonazis nicht nur vorhatten, Bankangestellte zu bedrohen, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren, sondern dass sie von dort aus auch i...
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