»Die Leiharbeit gestalten«
Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verleihfreien Zeiten auf den Mindestlohn angewiesen. Gespräch mit Stefan Körzell
Johannes SupeDerzeit steht der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB, kurz vor einer Verlängerung des Leiharbeitstarifs. Wie weit sind Sie da genau?
Wir haben ein Ergebnis in der Leiharbeit, das wir in den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern erreicht haben. Es enthält sehr wichtige Bestandteile: Einerseits wird festgelegt, wann die Lohntabellen von Ost und West angeglichen werden; andererseits war uns wichtig, dass wir in der Laufzeit dieses Vertrags einen Abstand zwischen den Löhnen im Tarifvertrag und dem gesetzlichen Mindestlohn herstellen. Jetzt ist es an den Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften, diesem Verhandlungsergebnis zuzustimmen. Jene von ver.di hat das bereits getan, die Zustimmung der anderen Gewerkschaften steht noch aus. Erst wenn sie erfolgt ist, werden wir den Tarifvertrag endgültig unterschreiben. Er wird dann in Kraft treten.
Was bedeutet die Angleichung der Lohntabellen, von der Sie gerade sprachen?
Es gibt zum Teil erhebliche Lohnunterschiede in ...
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