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17.12.2016 / Inland / Seite 5

Teilhabe unter Kostenvorbehalt

Bundesrat beschließt neues Gesetz zu Leistungen für Menschen mit Behinderung

Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat das sogenannte Bundesteilhabegesetz beschlossen. Es hat das erklärte Ziel, dass niemand mehr über den Kopf der 7,6 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung hinweg entscheiden soll. Aktivisten der Behindertenverbände hatten die Entwürfe für das neue Regelwerk immer wieder scharf kritisiert. Einige Verschlechterungen wurden daraufhin zurückgenommen.

Behinderte, die sogenannte Eingliederungshilfen beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten als bisher. Zudem sollen Partnereinkommen nicht mehr wie bisher auf diese Transferleistung angerechnet werden. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen werden im kommenden Jahr um bis zu 260 Euro monatlich erhöht. Zudem wird der Freibetrag für Barvermögen 2017 auf 27.600 Euro deutlich erhöht und in einem weiteren Schritt ab 2020 auf 50.000 Euro. Bislang müssen Menschen mit Behinderung Ersparnisse bis auf einen Minibetrag ...

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