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»Unser gesamtes Umfeld wird preisgegeben«
Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Gespräch mit Rena Tangens
Heidrun JänchenSie wollen gegen das 2015 verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Ist ein solches Vorhaben nicht bereits in Karlsruhe gescheitert?
2010 wurde das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Daraufhin wurde 2015 eine zweites Gesetz erlassen. Dagegen wurde bisher nur ein Eilantrag abgewiesen. Die Verhandlung der eigentlichen Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz hat noch nicht...
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