Ermitteln auf Verdacht
Neue Weisung regelt Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Bezieher. Demnach haben Jobcenter ähnliche Kompetenzen wie ein Staatsanwalt
Susan BonathWenn es darum geht, Hartz-IV-Bezieher umfassend zu bespitzeln, ist der Bundesagentur für Arbeit (BA) kein Aufwand zu hoch. Für die Bußgeldparagraphen 63 und 64 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat die Mammutbehörde nun 75 Seiten umfassende »Fachliche Hinweise« herausgegeben.
Das Papier unter dem Titel »Das Bußgeldverfahren im SGB II«, vorausdatiert auf den 20. Oktober, veröffentlichte der Sozialrechtler Harald Thomé am Montag. Es belegt, wie akribisch und rigide Jobcenter gegen am Existenzminimum Lebende ab einem Alter von 14 Jahren und sogar Menschen vorgehen, die sicher oder vermutet in finanzieller Verbindung zu ersteren stehen. Dafür bedarf es einzig des Vorwurfs, mangelhaft »mitgewirkt« zu haben. Bemerkenswert ist, dass alles in einem Haus passiert: Sowohl die »Feststellung« des Verdachts, »ordnungswidrig« gehandelt zu haben, als auch weitere »Ermittlungen« und die Festsetzung der Geldbuße obliegen dem Jobcenter.
Demnach sollen die für die B...
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