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Antikriegsdebatte (XI). Völkerrecht - Dead or Alive. Offene Fragen zum 11. September (Teil I)
Dieter ElkenFür den deutschen Bundestag ist die Lage nach dem 11. September klar: Der internationale Terrorismus hat die Vereinigten Staaten angegriffen. Die USA machen von ihrem Recht auf Verteidigung Gebrauch. Die NATO hat dementsprechend den Bündnisfall festgestellt. Die Bundeswehr nimmt am Krieg gegen den Terror teil. Dies alles soll auch einen Krieg gegen Afghanistan als ein Land rechtfertigen, das Terroristen auf seinem Territorium duldet und sie nicht daran hindert, außerhalb seiner Grenzen terroristische Aktionen durchzuführen.
Dementsprechend behauptete die Bundesregierung, der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA erfolge »auf der Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 6 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen« (vgl. BT-Drucksache 14/7296).
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