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16.09.2015 / Inland / Seite 1

Gericht verweigert Mindestsicherung

Urteil: EU-Ausländer haben in der BRD keinen Anspruch auf Hartz IV

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die restriktiven deutschen Regelungen zu Hartz-IV-Leistungen für EU-Ausländer bestätigt. Laut dem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil haben Bürger anderer EU-Staaten keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie in der BRD noch nicht gearbeitet haben. Waren sie weniger als ein Jahr beschäftigt und wurden dann arbeitslos, haben sie nur für sechs Monate Anspruch auf weiteren Aufenthalt und Sozialhilfe (Aktenzeichen C-...

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